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Gary Rohweder (Theaterleiter)

FSK





Was ist die FSK?

FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Werbefilme und Trailer müssen auf ihre mögliche beeinträchtigende Wirkung für Kinder und Jugendliche überprüft werden. Kein Produkt des Vorprogramms darf eine höhere Alterskennzeichnung haben als der Hauptfilm.

Keine FSK auf unserer Seite zu finden?

Bei manchen Filmen, gibt es erst kurz vor Filmstart eine FSK-Einstufung. Da anschließend der Datenimport noch 1-2 Tage beansprucht, kann es auch vorkommen, dass wir zum Filmstart noch keine FSK-Angabe auf unserer Website haben. Entschuldigen Sie daher bitte fehlende FSK-Angaben. Wir versuchen in solchen Fällen wenigstens anzugeben, welche FSK-Freigabe beantragt wurde, um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen und den aktuellen garantierten Stand erfahren wollen, können Sie auch selber bei der FSK den Film abfragen unter www.spio.de


Die Altersfreigaben sind:

Noch nicht 6 Jahre alte Kinder dürfen an Kinovorführungen nicht teilnehmen.
Ausnahme: in Begleitung von Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, wenn der Film ohne Altersbeschränkung freigegeben ist.

FSK: ab 0 = Ohne Altersbeschränkung

FSK: ab 6 = Ab sechs Jahren

FSK: ab 12 = Ab zwölf Jahren



Parental Guidance von 6 –12 Jahren möglich

Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.

FSK: ab 16 = Ab sechzehn Jahren

FSK: ab 18 = Keine Jugendfreigabe

Nähere Infos unter www.fsk.de


Zeitliche Beschränkungen:
  1. Wenn die Vorführungen nach 20 Uhr enden, dürfen 6- bis 13-Jährige nicht teilnehmen.
  2. Wenn die Vorführungen nach 22 Uhr enden, dürfen die noch nicht 16-Jährigen nicht teilnehmen.
  3. Wenn die Filmvorführungen nach 24 Uhr enden, dürfen keine Kinder und Jugendlichen teilnehmen.
Ausnahme von 1) bis 3): Wenn die Kinder oder Jugendlichen von Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten begleitet sind, müssen die Zeitgrenzen nicht beachtet werden.






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